Allgemeine Geschäftsbedingungen für ZusatzOK
Firmenstart24 e.U. · Fassung 1.0 · Stand: 07.10.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software ZusatzOK. Anbieter ist die Firmenstart24 e.U., Heiligenstädter Lände 29 / 2. OG, 1190 Wien, FN 452407 f, Handelsgericht Wien (im Folgenden „Anbieter“).
1.2 ZusatzOK richtet sich ausschließlich an Unternehmer, insbesondere an Handwerksbetriebe (im Folgenden „Betrieb“). Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kommt nicht zustande.
1.3 Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4 Bestandteil des Vertrags sind diese AGB, die Preisliste (Anhang) und der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV).
2. Was ZusatzOK leistet
2.1 ZusatzOK ist eine Software, die über das Internet bereitgestellt wird. Mit ihr erfasst der Betrieb zusätzliche Leistungen während eines laufenden Auftrags, legt sie seinem Kunden zur Bestätigung vor und dokumentiert den Ablauf nachvollziehbar.
2.2 Der Anbieter stellt dafür Textvorlagen bereit, die in der Software verwendet werden. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdurchsetzung. Er prüft nicht, ob ein Vertrag des Betriebs mit seinem Kunden wirksam ist oder ob ein Anspruch durchgesetzt werden kann.
2.3 Vertragspartner des Kunden ist immer der Betrieb. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Kunden des Betriebs.
2.4 Alle Tarife haben denselben Funktionsumfang. Sie unterscheiden sich nur in der Zahl der Nutzerzugänge.
2.5 Schnittstellen zu Software anderer Anbieter (Fremdsoftware), etwa Werkstatt-, ERP-, CRM-, Auftrags- oder Buchhaltungssoftware, gehören nicht zum Standard-Leistungsumfang von ZusatzOK. Der Anbieter sagt keine Kompatibilität mit Fremdsoftware zu.
3. Registrierung und Vertragsabschluss
3.1 Der Betrieb registriert sich mit einer E-Mail-Adresse und legt anschließend seinen Betrieb an. Dabei bestätigt der Vertragsschließende ausdrücklich, dass das Unternehmen seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat und der Vertrag über ZusatzOK ausschließlich für diese unternehmerische Tätigkeit geschlossen wird. Mit dem Anlegen des Betriebs, dieser Bestätigung und der Bestätigung dieser AGB und des AVV kommt der Vertrag über den kostenlosen Testmodus zustande.
3.2 Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, wenn der Betrieb einen Tarif bucht und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen ist.
3.3 Die bei der Registrierung und beim Anlegen des Betriebs gemachten Angaben müssen richtig sein. Änderungen teilt der Betrieb unverzüglich mit oder trägt sie selbst ein.
4. Kostenloser Testmodus
4.1 Vor der ersten Buchung kann der Betrieb ZusatzOK kostenlos im Testmodus nutzen. Im Testmodus sind höchstens zwei Nutzerzugänge freigeschaltet. Ein Versand an Kunden des Betriebs ist im Testmodus nicht möglich.
4.2 Der Testmodus läuft 90 Tage ab der Registrierung. 14 Tage vor Ablauf erhält der Betrieb eine Erinnerung. Besteht nach Ablauf der 90 Tage kein Abonnement, wird der Testzugang gesperrt.
4.3 Nach der Sperre hat der Betrieb 30 Tage Zeit für die Abwicklung. In dieser Zeit kann er verlangen, dass ihm die Daten, die er in ZusatzOK über seine Kunden und Aufträge erfasst hat, in einem gängigen elektronischen Format zurückgegeben oder sofort gelöscht werden; ein kostenpflichtiges Abonnement ist dafür nicht nötig. Verlangt er nichts, werden Testkonto und Testdaten nach vorherigem Hinweis am 120. Tag nach der Registrierung gelöscht. Ausgenommen sind die Nachweise über den Vertragsschluss nach Punkt 3.1 (Annahme dieser AGB und des AVV, Bestätigung der unternehmerischen Tätigkeit); der Anbieter bewahrt sie drei Jahre ab dem 120. Tag nach der Registrierung auf, länger nur, soweit eine konkrete gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder es zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung konkreter Rechtsansprüche erforderlich ist. Hat der Betrieb nie ein Abonnement gebucht, gilt diese Regel statt Punkt 14.
4.4 Der Testmodus steht einmalig vor der ersten Buchung zur Verfügung. Nach dem Ende eines Abonnements lebt er nicht wieder auf. Dann können keine weiteren Zugänge freigeschaltet werden, bis der Betrieb erneut bucht.
5. Tarife und Nutzerzugänge
5.1 Die Tarife richten sich nach der Zahl der freigeschalteten Nutzerzugänge: bis 3, bis 10 oder bis 25 Zugänge. Ab 26 Zugängen erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot.
5.2 Als Nutzerzugang zählt jeder persönliche Zugang, der für den Betrieb freigeschaltet ist, gleich in welcher Rolle. Dieselbe Person zählt nur einmal. Nicht mit zählen vorbereitete oder eingeladene, noch nicht freigeschaltete Zugänge und gesperrte Zugänge.
5.3 Ein Zugang ist persönlich und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden. Ein gesperrter Zugang gibt seinen Platz frei; seine Daten und Nachweise bleiben erhalten.
5.4 Ist die Grenze des gebuchten Tarifs erreicht, bleiben alle freigeschalteten Zugänge uneingeschränkt nutzbar. Weitere Zugänge können vorbereitet, aber erst nach einem Upgrade freigeschaltet werden.
6. Entgelt, Umsatzsteuer und Zahlung
6.1 Es gelten die Entgelte der Preisliste (Anhang) zum Zeitpunkt der Buchung.
6.2 Alle Entgelte sind Nettobeträge; die vom Anbieter geschuldete Umsatzsteuer wird – auch bei laufenden Abonnements – zusätzlich verrechnet, sobald und soweit sie anfällt.
6.3 Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen. Die Rechnung erhält der Betrieb per E-Mail.
Entgelte für optionale Zusatzleistungen nach Punkt 6.6 stellt der Anbieter nach Erbringung gesondert in Rechnung; sie sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
6.4 Kann eine Zahlung für das Abonnement nicht eingezogen werden oder besteht dazu ein Zahlungsstreitfall, ist bis zur Klärung kein neuer Versand an Kunden des Betriebs möglich. Bereits versendete Vorgänge und vorhandene Daten bleiben zugänglich.
6.5 Eine Kündigung beendet das Abonnement erst zum gemäß Punkt 10 maßgeblichen Vertragsende. Bis dahin bleibt ZusatzOK nutzbar und das vereinbarte Entgelt geschuldet. Bereits fällige oder bezahlte Entgelte werden wegen einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig rückerstattet. Zu Unrecht, doppelt oder in falscher Höhe eingezogene Beträge werden berichtigt beziehungsweise zurückerstattet. Gesetzliche Ansprüche des Betriebs bleiben unberührt.
6.6 Optionale Zusatzleistungen wie die Basis-Einrichtung, Schulungen, individuelle Unterstützung, Datenübernahmen und sonstige Leistungen über den üblichen Support hinaus sind nicht im monatlichen Entgelt enthalten. Der Anbieter erbringt sie nur, wenn der Betrieb sie vorher ausdrücklich in Textform beauftragt hat; ohne solche Beauftragung entstehen keine Kosten. Art, Umfang und Entgelt ergeben sich aus der bei Beauftragung geltenden Preisliste oder werden vor Beginn gesondert vereinbart. Leistungen im Zusammenhang mit vorhandener Fremdsoftware des Betriebs, Datenübernahmen, Schnittstellen oder individuellen technischen Anforderungen erbringt der Anbieter nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher Vereinbarung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Kurze Fragen zur Bedienung von ZusatzOK, Meldungen technischer Störungen und die gewöhnliche Unterstützung nach dem AVV gehören zum üblichen Support und werden nicht gesondert verrechnet.
7. Wertsicherung
Das monatliche Nettoentgelt ist wertgesichert. Maßstab ist der von Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2025 (VPI 2025, Basis 2025 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses endgültig veröffentlichte Indexzahl. Eine Anpassung erfolgt erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich.
Für die jeweilige Anpassung ist die zu diesem Zeitpunkt zuletzt endgültig veröffentlichte Indexzahl maßgeblich. Das monatliche Nettoentgelt erhöht oder vermindert sich in demselben prozentualen Ausmaß, in dem sich diese Indexzahl gegenüber der bei der letzten Anpassung verwendeten Indexzahl verändert hat; bei der ersten Anpassung erfolgt der Vergleich mit der Ausgangsbasis.
Über den aufgrund dieser Wertsicherung angepassten Betrag wird der Kunde vor dessen erstmaliger Verrechnung in Textform, insbesondere per E-Mail, informiert.
8. Upgrade
8.1 Ein Wechsel in einen größeren Tarif (Upgrade) erfolgt nur, wenn der Betrieb ihn ausdrücklich bestätigt. Es gibt kein automatisches Upgrade.
8.2 Das Upgrade wird sofort wirksam, sobald der anteilige Mehrbetrag für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgreich bezahlt ist. Gelingt die Zahlung nicht, bleibt der bisherige Tarif bestehen.
8.3 Der Mehrbetrag wird ab dem Zeitpunkt des Upgrades zeitanteilig berechnet. Ab dem nächsten vollständigen Abrechnungszeitraum gilt das Entgelt des neuen Tarifs.
9. Downgrade
9.1 Ein Wechsel in einen kleineren Tarif (Downgrade) ist auf Anfrage an support@zusatz-ok.at zum nächsten regulären Abrechnungszeitpunkt möglich.
9.2 Er wird nur wirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Zugänge freigeschaltet sind, als der kleinere Tarif erlaubt. Sonst bleibt der bisherige Tarif bestehen. Welche Zugänge gesperrt werden, entscheidet der Betrieb; der Anbieter sperrt keine Zugänge, um einen Downgrade herbeizuführen.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet.
10.2 Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Beispiel: Eine Kündigung bis spätestens 31. März beendet den Vertrag zum 30. April.
10.3 Die Kündigung erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail an support@zusatz-ok.at.
10.4 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Betrieb ZusatzOK missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt oder trotz Mahnung mit fälligen Entgelten in Verzug ist.
11. Pflichten des Betriebs
11.1 Der Betrieb hält seine Zugangsdaten geheim und schützt seine Zugänge vor unbefugter Nutzung. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
11.2 Der Betrieb nutzt ZusatzOK nur im Rahmen der Gesetze. Er erfasst nur Daten, die er für den jeweiligen Auftrag benötigt, und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten in Freitextfeldern oder Bildern.
11.3 Der Betrieb informiert seine Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten. Er ist dafür verantwortlich, ob und wie er die in ZusatzOK verwendeten Texte gegenüber seinen Kunden einsetzt.
11.4 Der Betrieb sorgt selbst für die Aufbewahrung der Unterlagen, zu der er gesetzlich verpflichtet ist.
12. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
12.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von ZusatzOK. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durch.
12.2 Der Anbieter entwickelt ZusatzOK weiter und darf Funktionen ändern, soweit dadurch der vereinbarte Kern der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1 Daten, die der Betrieb über seine Kunden und Aufträge in ZusatzOK erfasst, verarbeitet der Anbieter ausschließlich im Auftrag des Betriebs. Dafür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV). Verantwortlich für diese Daten ist der Betrieb.
13.2 Für eigene Verarbeitungen des Anbieters, etwa zur Vertragsabwicklung, Abrechnung und Sicherheit, gilt die Datenschutzinformation auf zusatz-ok.at.
14. Vertragsende: Rückgabe und Löschung der Daten
14.1 Dieser Punkt betrifft die Daten, die der Betrieb in ZusatzOK über seine Kunden und Aufträge erfasst hat. Bei Vertragsende erhält der Betrieb eine Mitteilung: wie er seine Daten erhält, dass er dafür 30 Tage Zeit hat oder stattdessen die Löschung verlangen kann, und einen Hinweis auf seine eigene Aufbewahrungspflicht.
14.2 Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende kann der Betrieb seine Daten in einem gängigen elektronischen Format erhalten. Die Übergabe wird dokumentiert; der Betrieb bestätigt ausdrücklich, dass er die Daten vollständig erhalten hat. Danach löscht der Anbieter die bei ihm verbliebenen Daten.
14.3 Verlangt der Betrieb ausdrücklich die Löschung, löscht der Anbieter die Daten ohne vorherige Übergabe. Das ist jederzeit nach Vertragsende möglich, solange Daten vorhanden sind. Eine Pflicht, die Daten vorher zu übernehmen, besteht nicht.
14.4 Liegt nach 30 Tagen weder eine Übergabe noch eine Löschweisung vor, verlängert sich die Frist einmal um weitere 30 Tage. Der Anbieter teilt dem Betrieb dabei den konkreten Löschtermin mit und warnt ihn vor der Löschung. Gelöscht wird eine Woche nach der letzten Warnung, im Regelfall am 61. Tag nach Vertragsende. Kann der Anbieter die Zustellung einer Warnung nicht nachweisen, wird nicht automatisch gelöscht, sondern erst, nachdem der Anbieter den Fall im Einzelnen geprüft und die Löschung freigegeben hat.
14.5 Meldet sich der Betrieb telefonisch oder schriftlich mit Problemen bei der Rückgabe seiner Daten, kann der Anbieter die Löschung hinausschieben. Die Verschiebung wird dokumentiert; nach einer telefonischen Vereinbarung erhält der Betrieb eine kurze Bestätigung mit dem neuen Löschtermin.
14.6 Spätestens zwölf Monate nach Vertragsende werden die Daten gelöscht, auch bei einer Verschiebung oder einer noch ausstehenden Freigabe. Länger werden sie nur aufbewahrt, wenn eine zwingende rechtliche Pflicht es verlangt.
14.7 Der Anbieter dokumentiert jede Mitteilung und Warnung nach diesem Punkt mit Zeitpunkt, Empfänger, Inhalt und Zustellstatus.
14.8 Nach Übergabe oder Löschung ist der Betrieb für die weitere Aufbewahrung seiner Unterlagen selbst verantwortlich.
15. Haftung
15.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, außer für Personenschäden, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsabschluss typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
15.3 Der Anbieter haftet nicht dafür, ob die Verträge, Erklärungen und Ansprüche des Betriebs gegenüber seinen Kunden rechtlich wirksam oder durchsetzbar sind (Punkt 2.2). Die Punkte 15.1 und 15.2 bleiben unberührt.
15.4 Für den Verlust von Daten gelten die Punkte 15.1 und 15.2.
16. Änderungen dieser AGB und der Entgelte
16.1 Änderungen dieser AGB oder der Entgelte gelten für einen bestehenden Vertrag nur, wenn der Betrieb ihnen ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Betrieb nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
16.2 Die Anpassung nach Punkt 7 (Wertsicherung) ist keine Änderung im Sinne dieses Punktes.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist das für 1190 Wien sachlich zuständige Gericht.
17.3 Erklärungen können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
17.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anhang: Preisliste
Tarif Nutzerzugänge Monatlich (netto)
Start bis 3 49 €
Team bis 10 99 €
Betrieb bis 25 199 €
Größer ab 26 individuelles Angebot
Die vom Anbieter geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet, sobald und soweit sie anfällt. Derzeit wird keine Umsatzsteuer verrechnet (Kleinunternehmerregelung). Keine Jahrespreise. Der Testmodus vor der ersten Buchung ist kostenlos. Die Nutzung von ZusatzOK setzt keinen Einrichtungsservice voraus. Optionale Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung verrechnet.
Optionale Zusatzleistungen
Leistung Entgelt
Basis-Einrichtung ZusatzOK 199 € netto einmalig
Zusätzliche Schulung / individuelle Unterstützung individuelles Angebot vor Beauftragung
Datenübernahme / Migration individuelles Angebot nach vorheriger Prüfung
Arbeiten mit bestehender Fremdsoftware, Schnittstellen oder individuellen technischen Anforderungen individuelles Angebot nach vorheriger Prüfung
Die Basis-Einrichtung erfolgt ausschließlich online und umfasst höchstens 90 Minuten: die begleitete Einrichtung des Betriebs in ZusatzOK, die Grundeinstellungen, das gemeinsame Anlegen bzw. Einladen der ersten Nutzerzugänge und eine kurze Einweisung in den normalen Ablauf. Der Betrieb arbeitet dabei mit seinem eigenen Zugang; der Anbieter erhält keine Zugangsdaten oder Passwörter. Nicht enthalten sind Datenübernahmen, Arbeiten in bestehender Fremdsoftware, Schnittstellen oder Integrationen, individuelle Programmierung, Vor-Ort-Termine und zusätzlicher Aufwand über die 90 Minuten hinaus; solche Leistungen gibt es nur nach vorheriger Prüfung und individuellem Angebot.